Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen. Bitte wählen Sie aus dem Menü links!
Immobilienertragsteuer (ImmoESt)
Ich habe Fragen zu Höhe, Ausnahmen und Einhebung.
- Allgemeines zur Immobilienertragsteuer
- Ausnahmen von der Immobilienertragsteuer
- Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns
- Adaptierung der Anschaffungskosten
- Höhe des Steuersatzes
- Einhebung und Abfuhr der Immobilienertragsteuer
Weiterführende Informationen finden Sie im BMF-Ratgeber "Immobilien und Steuern. Ein Service zu Kauf, Verkauf, Vermietung und Verpachtung." (→ BMF).
Letzte Aktualisierung: 8. August 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion