Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen. Bitte wählen Sie aus dem Menü links!

Namensänderung: Zivildienstserviceagentur

Zivildiener sollten eine Namensänderung bei der Zivildienstserviceagentur bekannt geben. Es genügt ein formloses Schreiben (Brief, Fax oder E-Mail) unter Beifügung einer Kopie der Heiratsurkunde.

Weitere Informationen zum Thema "Zivildienst" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

→ Zivildienstserviceagentur

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt