Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen. Bitte wählen Sie aus dem Menü links!
Namensänderung: Zivildienstserviceagentur
Zivildiener sollten eine Namensänderung bei der Zivildienstserviceagentur bekannt geben. Es genügt ein formloses Schreiben (Brief, Fax oder E-Mail) unter Beifügung einer Kopie der Heiratsurkunde.
Weitere Informationen zum Thema "Zivildienst" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
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Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023
Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt