Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen. Bitte wählen Sie aus dem Menü links!

Bundes-Ehrenzeichen

Allgemeine Informationen

Das Bundes-Ehrenzeichen wird vom Bundeskanzler oder von der sachlich zuständigen Bundesministerin/dem sachlich zuständigen Bundesminister verliehen.

Voraussetzungen

Mit dieser Auszeichnung sollen besondere Verdienste um das Gemeinwesen gewürdigt werden, die durch ehrenamtliche, unentgeltliche Leistungen im Rahmen von Freiwilligen-Organisationen und Freiwilligen-Initiativen auf Gebieten, die Bundessache betreffen, erbracht werden.

Zuständige Stelle

Jene Bundesministerin/jener Bundesminister, in dessen Wirkungsbereich die zu würdigende Leistung erbracht wurde

Hinweis

Sind die Leistungen keinem Wirkungsbereich zuzuordnen, sind die Vorschläge beim Bundeskanzler einzubringen.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 15. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
  • Bundeskanzleramt