Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen. Bitte wählen Sie aus dem Menü links!
Was sind gefährliche Haushaltsartikel?
In Österreich werden durch das Chemikaliengesetz Kennzeichnung, Haftung und Umgang mit gefährlichen Chemikalien geregelt. Die Hersteller sind zur Kennzeichnung verpflichtet.
Kennzeichnung
- Name des gefährlichen Stoffes (Zubereitung: Prozentangabe des Giftstoffes)
- Name (Firma) und Sitz des Herstellers/Importeurs
- Gefahrensymbol und Bezeichnung der Gefahr
- Standardaufschrift mit Gefahrenhinweisen
- Standardaufschrift mit Verwendungshinweisen
- Hinweise mit Gegenmaßnahmen im Unglücksfall
- Hinweise zur schadlosen Beseitigung
Wenn nicht gewerblich genutzt:
- Gebrauchsanweisung
- Dosierungsvorschrift (bei Platzmangel als Beipackzettel)
Die bildliche Kennzeichnung erfolgt durch folgende Symbole:
Sollten Stoffe mit diesen Symbolen verschluckt oder eingeatmet worden oder mit Haut in Kontakt getreten sein, kann es zu schweren Gesundheitsschäden führen.
Sollten Stoffe mit diesen Symbolen verschluckt oder eingeatmet worden oder mit Augen bzw. Haut in Kontakt getreten sein, kann es zu schweren Verätzungen führen.
Das Flammensymbol weist auf erhöhte Brandgefahr hin. Schon der kleinste Funke kann zur Entzündung führen.
Diese Stoffe können in Verbindung mit brennbaren Substanzen einen Brand auslösen.
Eine explosionsartige Zersetzung ist möglich und kann damit zur gefährlichen Bombe werden.
Es gibt im Handel langzeitgefährliche und umweltgefährdende Produkte. Durch unsachgemäße Lagerung, Verarbeitung und Entsorgung kann es zur Verunreinigung des Grundwassers, des Bodens oder der Luft kommen.
Reste keinesfalls über die Kanalisation entsorgen.
Nicht mit dem Hausmüll entsorgen, sondern in Altstoffsammelzentren unter Problemstoffe deponieren.
Weiterführende Links
Österreichischer Zivilschutzverband (→ ÖZSV)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion