Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen. Bitte wählen Sie aus dem Menü links!

Namensänderung: Sozialamt

Wenn Sie Sozialhilfe/Mindestsicherung beziehen, müssen Sie eine Namensänderung Ihrer persönlichen Sozialreferentin/Ihrem persönlichen Sozialreferenten beim Sozialamt melden.

Letzte Aktualisierung: 12. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion