Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen. Bitte wählen Sie aus dem Menü links!
Namensänderung: Sozialamt
Wenn Sie Sozialhilfe/Mindestsicherung beziehen, müssen Sie eine Namensänderung Ihrer persönlichen Sozialreferentin/Ihrem persönlichen Sozialreferenten beim Sozialamt melden.
Letzte Aktualisierung: 12. Juli 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion