Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen. Bitte wählen Sie aus dem Menü links!
Kabelanschluss
Bei einer Adressänderung können Sie Ihren Anschluss entweder "mitnehmen" (vorausgesetzt, das Kabelnetz des jeweiligen Betreibers existiert auch am neuen Wohnort) oder kündigen. Eine Kündigung ist jeweils zu Monatsende möglich und kann schriftlich oder persönlich bei Ihrer Kabelgesellschaft erfolgen.
Die "Mitnahme des Anschlusses" können Sie telefonisch, schriftlich, persönlich oder per Fax bei Ihrer Kabelgesellschaft unter Angabe folgender Daten beantragen:
- Kundennummer
- Alte Adresse
- Neue Adresse
- Aktuelle Telefonnummer
Letzte Aktualisierung: 21. Juni 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion