Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen. Bitte wählen Sie aus dem Menü links!
ID Austria Registrierung durch Online-Umstieg von einer behördlich registrierten ID Austria mit Basisfunktion
Tipp
Auf einen Blick: Wenn Sie…
- eine behördlich registrierte ID Austria mit Basisfunktion nutzen
- einen geeigneten Authentifizierungsfaktor besitzen (SMS-TAN wird nicht unterstützt)
- die Ausweisnummer Ihres gültigen österreichischen Reisepasses oder Personalausweises griffbereit haben
…können Sie mit dieser Anleitung online auf ID Austria mit Vollfunktion umsteigen.
Es ist kein Behördengang nötig.
Hinweis
Ob Ihre ID Austria mit Basisfunktion behördlich registriert wurde, können Sie im Web unter „Signaturzertifikatsdaten einsehen“ erkennen. Dieselbe Info sehen Sie auch in der App „Digitales Amt“, indem Sie im Tab „Profil“ den Menüpunkt „Signaturzertifikatsdaten einsehen” öffnen.
Wenn Ihre ID Austria mit Basisfunktion nicht behördlich registriert wurde, folgen Sie bitte der Anleitung ID Austria Registrierung mit ID Austria (Basisfunktion).
Voraussetzungen
Um die ID Austria zu erhalten und nutzen zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Allgemeine (behördliche) Voraussetzungen:
- Behördlich registrierte ID Austria mit Basisfunktion
- Mobiltelefonnummer und Signatur-Passwort Ihrer ID Austria mit Basisfunktion
- Ausweisnummer Ihres gültigen österreichischen Personalausweises oder Reisepasses (Sie haben keine österreichische Staatsbürgerschaft?)
Anmeldung mit SMS-TAN wird nicht mehr unterstützt.
So kommen Sie zu Ihrer ID Austria
Fall 1: Umstieg von behördlich registrierter ID Austria mit Basisfunktion auf ID Austria in der App „Digitales Amt“
Fall 2: Umstieg von behördlich registrierter ID Austria mit Basisfunktion auf ID Austria im Web
Weitere Informationen auf oesterreich.gv.at
- Informationen zu Stufen der ID Austria
- Registrierungsübersicht
- Registrierungsbehörden
- Häufige Fragen
Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt