Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen. Bitte wählen Sie aus dem Menü links!
Armutsvermeidung
Welche Sozialleistungen sollen Armut entgegenwirken?
91 Prozent aller Geldleistungen der Sozialschutzsysteme werden ohne Bedürftigkeitsprüfung gewährt. Dies bedeutet, dass sich der Anspruch auf diese Leistungen und die Leistungshöhe entweder aus sozialversicherungsrechtlichen Grundsätzen ableitet oder ein bedingungsloser Anspruch aufgrund einer Risikosituation vorliegt ("universelle Leistung"). Diese Sozialschutzsysteme mindern das Risiko der Armutsgefährdung für einen Großteil der betroffenen Personen. Für einen Teil der Bevölkerung reichen diese Regelungen jedoch nicht aus.
Deshalb werden zusätzliche Leistungen mit Einkommens- und/oder Vermögensprüfung innerhalb der sozialversicherungsrechtlichen Systeme, in anderen Sozialsystemen und auch in eigenen Mindestsicherungssystemen angeboten.
- Ausgleichszulage
- Mindestsichernde Leistungen, Beratung und Betreuung
- Notstandshilfe
- Pensionsvorschuss
- Allgemeine Sozialpolitik (→ BMSGPK)
Weiterführende Links
- SERVICE: Online-Ratgeber und -Rechner
- Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (→ BMSGPK)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz