Gestaltung von A2-, B- und C-Blatt

Eintragungen

Die Grundbuchseintragungen (A2-, B- und C-Blatt) werden nach laufenden Nummern (LNR) geordnet. Innerhalb jeder Nummer werden die einzelnen Einträge zusätzlich mit Kleinbuchstaben (a, b, c …) unterschieden.

Eine neue Nummer bekommt jede Eintragung, die für sich allein steht – also nicht zu einer anderen Eintragung dazugehört. Diese Eintragungen werden der Reihe nach erfasst – also chronologisch.

Eintragungen, die zu einer bereits bestehenden Nummer gehören (z. B. Ergänzungen oder Änderungen), werden nicht als eigene Nummer, sondern unter einem weiteren Kleinbuchstaben bei der bestehenden Nummer eingetragen.

Jede Eintragung beginnt mit der sogenannten Tagebuchzahl. Das ist die Nummer des Grundbuchsakts, in dem über diese Eintragung entschieden wurde. Danach folgt der eigentliche Text der Eintragung:

Beispiel:Grundstueckseintragung

Löschungen

Wenn eine Eintragung gelöscht wird, bleiben ihre ursprünglichen Ordnungsmerkmale – das heißt die laufende Nummer (LNR) und der zugehörige Kleinbuchstabe – in der Regel dauerhaft vergeben. Das heißt: Diese Ordnungsmerkmale dürfen nicht wiederverwendet werden – außer in ganz bestimmten Fällen, wie zum Beispiel wenn eine frühere Eintragung durch eine gerichtliche Entscheidung wiederhergestellt wird.

Jede Eintragung bleibt damit eindeutig identifizierbar, auch wenn sie gelöscht wurde.

Gelöschte Eintragungen verschwinden zwar aus dem aktuellen Bestand, sie werden aber nicht endgültig entfernt. Sie bleiben im sogenannten Verzeichnis der gelöschten Eintragungen gespeichert und können dort weiterhin eingesehen werden.

Dass eine Eintragung gelöscht wurde, erkennt man daran, dass bei der laufenden Nummer oder bei den Buchstaben eine Lücke entsteht. Zum Beispiel kann im B-Blatt unter einer bestimmten laufenden Nummer (LNR) nur der Buchstabe "g" stehen, während "a" bis "f" fehlen. Das zeigt: Diese früheren Eintragungen wurden gelöscht:

Beispiel: Eintragung im B-Blatt

Der Hinweis „gelöscht“ erscheint im Grundbuch nur dann, wenn eine Eintragung entweder als letzte unter einer bestimmten laufenden Nummer (LNR) oder als letzter Buchstabe innerhalb dieser laufenden Nummer (LNR) in das Verzeichnis der gelöschten Eintragungen übertragen worden ist.

Sobald eine nachfolgende Eintragung erfolgt, sei es mit einer neuen laufenden Nummer (LNR) oder einem weiteren Buchstaben innerhalb derselben, so wird der Hinweis "gelöscht" entfernt, weil die betreffende Eintragung nicht mehr die letzte ist:

Beispiel: Hinweis geloescht
Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz