Örtliches Raumordnungsprogramm 1993 – ÖEK 2014 24. Änderung – Entwurf
Der Gemeinderat der Gemeinde Weistrach beabsichtigt, das örtliche Raum-ordnungsprogramm (Flächenwidmungsplan) der Gemeinde abzuändern.
Der Entwurf wird gemäß § 25a iVm §§ 25 und 24 Abs. 5 NÖ ROG 2014 durch sechs Wochen, das ist in der Zeit
von 10. April 2026 bis 22. Mai 2026
im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.
Die Unterlagen stehen zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde (http://www.weistrach.at) und der Homepage des Raumplanungsbüros (http://www.kommunaldialog.at) kostenlos und anonym zum Download bereit.
Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist schriftlich zum Entwurf Stellung zu nehmen. Rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen sind bei der Beschlussfassung des örtlichen Raum¬ord¬nungsprogramms in Erwägung zu ziehen.
Kundmachung.pdf
Montag, 30. März 2026
