MOSTKIRTAG 2026

Hier finden Sie eine Übersicht über unsere aktuellen Preise und Leistungen für den Mostkirtag am 19. April 2026.

Genuss & Schmankerl | 17€ pro Laufmeter

Für alle, die frische oder warme Speisen direkt vor Ort anbieten – etwa Würstel, Burger, Speckbrote oder andere Imbisse.Auch jene, die alkoholische Getränke oder Softdrinks zum sofortigen Verzehr ausschenken, fallen in diese Kategorie.

Ab Hof & Regionale Produkte | 12€ pro Laufmeter

Diese Kategorie gilt für Betriebe, die eigene Erzeugnisse oder verpackte Lebensmittel verkaufen – z. B. Honig, Käse, Marmeladen oder andere Produkte aus eigener Produktion.

Kunsthandwerk* | 0€ pro Laufmeter

Hierzu zählen alle Aussteller und Ausstellerinnen, die handgefertigte Produkte oder kreative Arbeiten präsentieren – etwa Keramik, Holzdekorationen, Schmuck, Textilien oder andere kunsthandwerkliche Artikel.

Alkoholpauschale: Für Aussteller, die Alkohol ausschenken, wird eine zusätzliche Sonderpauschale von 150 € verrechnet.

Strom & Wasser: Wasser- und Stromanschlüsse werden auch 2026 wieder von der Gemeinde zur Verfügung gestellt. Bitte bei Bedarf einfach im Formular entsprechend ankreuzen.

Wichtiger Hinweis zur Buchung:

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das Online-Formular oder alternativ über das PDF-Formular, das per E-Mail bei der Gemeinde angefordert werden kann. Eine Buchung gilt erst nach schriftlicher Bestätigung durch die Gemeinde Weistrach als fix und verbindlich. Bitte beachten Sie, dass Reservierungen ohne Rückbestätigung keine Gültigkeit haben.

*Kunsthandwerksstände sind im Jahr 2026 kostenlos. Damit möchten wir das regionale Kunsthandwerk gezielt fördern und wieder mehr Kreativität, Handarbeit und Vielfalt auf den Mostkirtag bringen. **Aussteller, die bereits zwei Mal in der Vergangenheit beim Mostkirtag vertreten waren, erhalten zusätzlich 20 % Rabatt auf ihre Standgebühr. 
Der angegebene Laufmeterpreis ist im Vorfeld vollständig zu bezahlen und bezieht sich ausschließlich auf die reinen Verkaufslaufmeter. Sitzmöglichkeiten oder Stehtische werden nicht verrechnet. Am Veranstaltungstag werden die Stände vor Ort nachgemessen. Sollten sich dabei Abweichungen ergeben, werden zusätzlich belegte Verkaufslaufmeter im Nachhinein in Rechnung gestellt. Bei einer Absage innerhalb von 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 % der jeweiligen Standgebühr verrechnet. Bei einer Absage innerhalb von 7 Tagen vor Veranstaltungsbeginn wird die Standgebühr in voller Höhe (100 %) verrechnet.