Waldbrandverordnung
Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Amstetten, mit der Maßnahmen zur Hintanhaltung von Waldbränden verordnet werden
Diese Verordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und gilt bis auf Widerruf.
Waldbrandverordnung.pdf
Dienstag, 24. Juni 2025