Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen. Bitte wählen Sie aus dem Menü links!

Begriffe mit F

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Fremde

Als Fremde gelten Personen, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen. Dabei kann es sich um Angehörige eines Drittstaates oder Bürgerinnen/Bürger des EWR handeln.

Letzte Aktualisierung: 31.03.2025
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