Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen. Bitte wählen Sie aus dem Menü links!

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Teilversicherung

Unter Teilversicherung versteht man in der Sozialversicherung im Gegensatz zur Vollversicherung, dass eine Person aufgrund der gesetzlichen Regelung nicht in allen Bereichen der Sozialversicherung (Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung) der gesetzlichen Pflichtversicherung unterliegt.

Letzte Aktualisierung: 21.03.2025
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