Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen. Bitte wählen Sie aus dem Menü links!
Rasenmähzeiten in Tirol
Gemeinden mit Anfangsbuchstaben S
Hinweis
Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Gemeinde |
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben |
Art der Tätigkeit |
Zeiten |
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Scharnitz |
keine Vorgaben |
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Scheffau am Wilden Kaiser |
keine Vorgaben |
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Schlaiten | keine Vorgaben | ||
Schmirn |
keine Vorgaben |
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Schönberg im Stubaital |
keine Vorgaben |
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Schönwies |
keine Vorgaben |
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Schwoich |
Verordnung |
Verwendung und Betrieb von lärmerregenden motorbetriebenen Garten- und Arbeitsgeräten wie Rasenmäher, Kreissägen sowie Ausklopfen von Teppichen, Decken, Matratzen usw. |
verboten:
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Serfaus |
keine Vorgaben |
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Sillian |
Verordnung |
Verwendung von lärmerzeugenden Arbeitsgeräten, wie insbesondere mit Verbrennungsmotoren betriebene Rasenmäher (Benzinrasenmäher), Bohr-, Säge-, und Schleifmaschinen, sowie Kompressoren gilt nicht für: Arbeiten, in denen wegen spezieller örtlicher Gegebenheit eine Störung Dritter ausgeschlossen ist |
verboten:
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Sistrans |
keine Vorgaben |
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Sölden |
keine Vorgaben |
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St. Johann in Tirol |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
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St. Leonhard im Pitztal |
keine Vorgaben |
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Stams |
keine Vorgaben |
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Stans |
Empfehlung |
lärmerregende Haus- und Gartenarbeit |
zu unterlassen:
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Stanz bei Landeck |
keine Vorgaben |
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Steeg |
keine Vorgaben |
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Steinberg am Rofan |
keine Vorgaben |
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Strass im Zillertal |
Empfehlung |
Verrichtung lärmerregender Haus- und Gartenarbeiten |
verboten:
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Strassen |
keine Vorgaben |
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Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion