Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen. Bitte wählen Sie aus dem Menü links!

Begriffe mit E

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Einantwortung

Als Einantwortung wird die gerichtliche Übergabe der Verlassenschaft einer verstorbenen Person in den rechtlichen Besitz der Erbin/des Erben verstanden.

Abwicklung des Verlassenschaftsverfahrens

Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion