Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen. Bitte wählen Sie aus dem Menü links!

Begriffe mit T

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Todesbestätigung

Sinnverwandter Begriff: Totenschein

Die Todesbestätigung ist eine öffentliche Urkunde, in welcher der Tod einer Person bescheinigt wird. Sie wird in der Regel von der Sprengelärztin/dem Sprengelarzt ausgestellt und enthält die Personalien der/des Verstorbenen, Ort und Zeitpunkt des Todes, die Todesart (natürlicher oder nicht natürlicher Tod) und, wenn möglich, die Todesursache.

Hinweis:

Ist die/der Verstorbene in einem Krankenhaus verstorben, wird der Tod durch die Krankenhausleitung gemeldet.

Letzte Aktualisierung: 21.03.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion