Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen. Bitte wählen Sie aus dem Menü links!

Nachlass

Sinnverwandter Begriff: Verlassenschaft

Hinweis

Mit 1. Jänner 2017 wurde der Begriff "Nachlass" im Gesetzestext durch den Begriff "Verlassenschaft" ersetzt.

Letzte Aktualisierung: 19. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion