Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen. Bitte wählen Sie aus dem Menü links!

Begriffe mit N

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Nachlass

Sinnverwandter Begriff: Verlassenschaft

Hinweis:

Mit 1. Jänner 2017 wurde der Begriff "Nachlass" im Gesetzestext durch den Begriff "Verlassenschaft" ersetzt.

Letzte Aktualisierung: 28.04.2025
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