Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen. Bitte wählen Sie aus dem Menü links!
Begriffe mit N
Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:
Nachlass
Sinnverwandter Begriff: Verlassenschaft
Mit 1. Jänner 2017 wurde der Begriff "Nachlass" im Gesetzestext durch den Begriff "Verlassenschaft" ersetzt.
Letzte Aktualisierung: 28.04.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion