Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen. Bitte wählen Sie aus dem Menü links!
Nachlass
Sinnverwandter Begriff: Verlassenschaft
Hinweis
Mit 1. Jänner 2017 wurde der Begriff "Nachlass" im Gesetzestext durch den Begriff "Verlassenschaft" ersetzt.
Letzte Aktualisierung: 19. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion