Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen. Bitte wählen Sie aus dem Menü links!
Allgemeines zur Schwangerschaft von Jugendlichen
Wenn eine Jugendliche schwanger ist, sollte sie sich Rat und Unterstützung bei spezialisierten Beratungsstellen holen. Die Entscheidung, ein Kind zu bekommen oder nicht, liegt aber immer bei den werdenden Eltern. Einen allgemeinen Ratschlag, was im Fall einer ungewollten Schwangerschaft zu tun ist, gibt es nicht.
Die Frage, ein Kind zu bekommen oder nicht, ist für das weitere Leben von entscheidender Bedeutung. Um das Richtige zu tun, ist es wichtig, sich gründlich mit der Situation auseinanderzusetzen.
Bei einer ungewollten Schwangerschaft gibt es einige Möglichkeiten:
- das Kind bekommen und die Erziehung selbst übernehmen
- das Kind bekommen, aber die Obhut für bestimmte Zeit einer Pflegefamilie übertragen
- das Kind zur Adoption freigeben
- oder aber auch die Möglichkeit des Schwangerschaftsabbruchs
Achtung
Wird eine Jugendliche, die noch nicht 14 Jahre alt ist, schwanger, besteht die Möglichkeit des Schwangerschaftsabbruchs ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt des Abbruchs. Ältere Jugendliche können die Schwangerschaft innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn beenden.
Wichtig ist, sich so bald wie möglich Hilfe und Unterstützung in einer Beratungsstelle oder von einer Vertrauensperson zu holen.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz