Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen. Bitte wählen Sie aus dem Menü links!

Begriffe mit O

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Organe

Organe sind rechtlich geregelte Einrichtungen, deren Funktionen durch Menschen (Amts-, Organwalterin/Organwalter) wahrgenommen werden.

Beispiel:
  • Geschäftsführerinnen/Geschäftsführer
  • Vorstände einer AG
  • Richterinnen/Richter
  • Bezirkshauptfrauen/Bezirkshauptmänner
  • Polizistinnen/Polizisten
Letzte Aktualisierung: 30.04.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion