Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen. Bitte wählen Sie aus dem Menü links!
E-Banking
Aktuelle Informationen über E-Banking und OpenBanking
Am 14. September 2019 wird die Zahlungsdienste-Richtlinie der EU (PSD2) umgesetzt, die im Bereich des E-Banking Neuerungen für Verbraucherinnen/Verbraucher bringt.
Zwei-Faktor-Authentifizierung
Bis spätestens 14. September 2019 müssen alle Banken bei ihren E-Banking-Diensten verpflichtend eine Zwei-Faktor-Authentifizierung anbieten. Somit ist es nicht mehr ausreichend, sich wie bisher üblich mit Verfügernummer und PIN-Code zu identifizieren. Die Identität einer Person muss vom Bankinstitut mit zwei von drei voneinander unabhängigen Sicherheitsfaktoren überprüft werden:
- Wissen (z.B. PIN-Code)
- Besitz (z.B. ein auf die Verbraucherin/den Verbraucher bei der Bank registriertes Mobiltelefon)
- Biometrische Kennzeichen (z.B. Fingerabdruck, Iris oder Stimme)
Zumeist wird neben dem PIN-Code ein zweites Sicherheitsmerkmal (z.B. PIN und Fingerabdruck oder PIN und registriertes Mobiltelefon) zur Authentifizierung herangezogen. Der damit erzeugte sogenannte PushTAN-Code wird entweder über eine App oder abhängig vom Bankinstitut teilweise noch via SMS bereitgestellt. Verfügen Verbraucherinnen/Verbraucher über kein Smartphone und werden seitens der Bank keine TAN-Codes mehr per SMS versendet, muss bei der Bank ein eigenes Gerät beantragt werden. Dieser sogenannte TAN-Generator wird zumeist kostenpflichtig zur Verfügung gestellt.
Hinweis
Auch im E-Commerce-Bereich wird durch die Zahlungsdienste-Richtline der EU (PSD2) bei Zahlungen zu einem späteren Zeitpunkt die Zwei-Faktor-Authentifizierung umgesetzt. Somit muss z.B. jede Internetzahlung mit Kreditkarte mit einem Einmalcode und einem persönlichen Passwort abgeschlossen werden.
OpenBanking
Die Zahlungsdienste-Richtlinie der EU (PSD2) verpflichtet die Banken darüber hinaus, auf Kundenwunsch über eine Schnittstelle bestimmte Kontodaten für Drittanbieter zu öffnen. Dadurch sollen Verbraucherinnen/Verbraucher direkter auf andere Dienstleistungen (z.B. Strom, Versicherungen, Buchungen) zugreifen können.
Tipp
Die Zustimmung zur Weitergabe von Kontodaten sollte im Einzelfall sorgfältig abgewogen werden.
Weiterführende Links
Finanz- und Kapitalmärkte in der EU (→ BMF)
Rechtsgrundlagen
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion