Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen. Bitte wählen Sie aus dem Menü links!
Rechtsanwalt
Sinnverwandter Begriff: Anwältin/Anwalt
Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte sind juristisch besonders ausgebildete Beraterinnen/Berater, Vertreterinnen/Vertreter und Helferinnen/Helfer in allen Rechtsangelegenheiten. Sie sind unabhängig und haben von allen rechtsberatenden Berufen die umfassendste Vertretungsbefugnis. Sie können ihre Mandantinnen/Mandanten (Klientinnen/Klienten) gerichtlich und außergerichtlich, in allen öffentlichen und privaten Angelegenheiten vor allen österreichischen Gerichten und Behörden vertreten.
Ausführliche Informationen zum Thema "Rechtsanwälte" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Weiterführende Links
Österreichischer Rechtsanwaltskammertag (→ ÖRAK)
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