Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen. Bitte wählen Sie aus dem Menü links!

Deliktsfähigkeit

Sinnverwandter Begriff: Strafmündigkeit

Deliktsfähigkeit ist die Fähigkeit, das Unerlaubte einer Handlung einzusehen und dieser Einsicht gemäß zu handeln.

Das Alter ist hierbei entscheidend:

Hinweis

Die Deliktsfähigkeit hängt nicht immer ausschließlich vom Alter ab. Eine Einschränkung der Deliktsfähigkeit kann beispielsweise auch bei Geisteskranken vorliegen.

Letzte Aktualisierung: 28. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion