Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen. Bitte wählen Sie aus dem Menü links!

Rechtspersönlichkeit

Der Status der Rechtspersönlichkeit (sowohl von natürlichen als auch von juristischen Personen) umfasst die Möglichkeit, Rechte zu erwerben, Verbindlichkeiten einzugehen sowie zu klagen und geklagt zu werden.

Letzte Aktualisierung: 4. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion