Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen. Bitte wählen Sie aus dem Menü links!
Handyvertrag
Das Eingehen einer vertraglichen Bindung für ein Vertragshandy ist in der Regel erst mit Erreichen der Volljährigkeit, also mit dem 18. Geburtstag, möglich. Zuvor können die Eltern einen Vertrag mit dem Mobilfunkbetreiber für den Jugendlichen abschließen, bzw. hat dieJugendliche/der Jugendliche die Möglichkeit, ein Wertkartenhandy zu erwerben. Als Vertragspartner übernimmt der Elternteil, der die Unterschrift geleistet hat, auch die Haftung für die Zahlungen an den Mobilfunkbetreiber.
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Zum besseren Verständnis und zur leichteren Lesbarkeit gilt in diesem Text bei allen personenbezogenen Bezeichnungen die gewählte Form für beide Geschlechter.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion