Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen. Bitte wählen Sie aus dem Menü links!

Visum

Sinnverwandter Begriff: Einreisetitel, Sichtvermerk

Das Visum ist ein Einreisetitel für einen kurzfristigen Aufenthalt.

Drittstaatsangehörige (nicht EU/EWR-Bürgerinnen/EU/EWR-Bürger oder Schweizerinnen/Schweizer), die nach Österreich reisen, ohne sich hier niederzulassen, benötigen in der Regel ein Visum.

Ausführliche Informationen zum Thema "Visum für Österreich" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 19. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion