Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen. Bitte wählen Sie aus dem Menü links!

Begriffe mit S

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Stellvertreter

Eine Stellvertreterin/ein Stellvertreter handelt rechtswirksam für eine andere Person.

Eine Stellvertreterin/ein Stellvertreter gibt eine Erklärung im Namen und Interesse einer anderen Person ab oder nimmt diese entgegen. Die daraus entstehenden Rechtsfolgen treffen die Vertretene/den Vertretenen.

Hinweis:

Stellvertreterin/Stellvertreter wird man beispielsweise kraft vertraglich oder gesetzlich eingeräumter Vollmacht (durch Auftrag oder Ermächtigung).

Letzte Aktualisierung: 19.05.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion