Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen. Bitte wählen Sie aus dem Menü links!
L17 – Ausstattung des Ausbildungsfahrzeugs
Das Ausbildungsfahrzeug muss keine bestimmten Kriterien (z.B. hinsichtlich Handbremse, Zündschloss oder Schaltung) erfüllen, um damit Übungsfahrten im Rahmen der "vorgezogenen Lenkberechtigung für die Klasse B" (B-Führerschein mit 17 Jahren – L17) durchführen zu können. Es können auch mehrere Fahrzeuge als Ausbildungsfahrzeuge verwendet werden.
Achtung
Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.
Wenn das Ausbildungsfahrzeug nicht auf die Bewerberin/den Bewerber oder eine Begleitperson zugelassen ist, muss die Zulassungsbesitzerin/der Zulassungsbesitzer des Kfz eine schriftliche Zustimmung geben, dass dieses für Ausbildungs- und Prüfungsfahrten verwendet werden darf.
Kennzeichnung für Ausbildungsfahrten:
Vorne und hinten am Fahrzeug:
- Blaues Schild mit weißer Aufschrift "L17" (Größe: 160 mm x 160 mm) und
- Weißes Schild mit schwarzer Aufschrift "Ausbildungsfahrt"
Die Begleiterin/der Begleiter muss dafür sorgen, dass das Fahrzeug bei Ausbildungsfahrten entsprechend gekennzeichnet ist. L17-Schilder sind u.a. in der Fahrschule (→ WKO) erhältlich. Es ist auch zulässig, dass bei Ausbildungsfahrten das Schild für Übungsfahrten verwendet wird.
Tipp
Es wird empfohlen, vor Beginn der Ausbildungsfahrten die Kfz-Versicherung(en) zu kontaktieren und die L17-Bewerberin/den L17-Bewerber dort zu melden.
Wenn die Fahrprüfung mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt wird, wird die Lenkberechtigung auf solche Fahrzeuge eingeschränkt.
oesterreich.gv.at bietet Ihnen das Formular Zustimmungserkärung für Übungs- und Ausbildungsfahrten zum Download an.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie