Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen. Bitte wählen Sie aus dem Menü links!

Begriffe mit A

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Arbeitsjahr

Das erste Arbeitsjahr beginnt mit dem vertraglich vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses, die weiteren Arbeitsjahre mit dem jeweiligen Jahrestag.

Arbeit, Beruf und Pension

Letzte Aktualisierung: 19.03.2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion