| Anmeldung und Registrierung | 
				Anmeldung des Volksbegehrens (VB) beim Bundesminister für Inneres (BMI)Gesetzlich vorgegebenes Formular für AnmeldungEntscheidung durch BMI binnen zwei WochenAnmeldung wird zugelassen ⇒
				
					Registrierung des VB im Zentralen WählerregisterSammlung von Unterstützungserklärungen ab erfolgter Registrierung möglich | 
		
			|  | Ausführliche Informationen zur Anmeldung (Registrierung) eines Volksbegehrens | 
		
			| Sammlung von Unterstützungserklärungen ("Einleitungsverfahren")
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				Mindestens 8.969 Unterstützungserklärungen (UE) für Einleitungsantrag erforderlichPersönliche Unterschrift vor beliebiger Gemeinde oder online via oesterreich.gv.at (ID Austria oder EU Login erforderlich)Anrechnung der UE bei den Unterschriften (siehe unten)8.969 oder mehr UE werden erreicht ⇒
				
					Initiatorinnen/Initiatoren des VB können Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens stellen | 
		
			|  | Ausführliche Informationen zur Unterstützung von Volksbegehren | 
		
			| Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens | 
				Antrag durch Initiatorinnen/Initiatoren des VBGesetzlich vorgegebenes Formular für AntragEntscheidung des BMI über Antrag binnen drei WochenAntrag wird stattgegeben ⇒
				
					Festsetzung des Zeitraums zur Unterzeichnung des VB durch BMI | 
		
			|  | Ausführliche Informationen zum Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens | 
		
			| Sammlung von Unterschriften ("Eintragungsverfahren")
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				Eintragungszeitraum: acht TagePersönliche Unterschrift vor beliebiger Gemeinde oder online via oesterreich.gv.at (ID Austria oder EU Login erforderlich) 100.000 oder mehr Unterschriften (inklusive allfälliger Unterstützungserklärungen) werden erreicht ⇒
				
					VB muss im Nationalrat behandelt werden – Bundeswahlbehörde leitet VB an Nationalrat weiter | 
		
			|  | Ausführliche Informationen zur Unterzeichnung von Volksbegehren | 
		
			| Parlamentarisches Verfahren | 
				VB rechtlich nicht bindend, d.h. die Abgeordneten beraten im Einzelfall darüber, ob ein VB umgesetzt werden sollVorberatungen im Ausschuss: Beginn spätestens ein Monat nach ZuweisungBeratung des VB im Plenum | 
		
			|  | Ausführliche Informationen zum Parlamentarischen Verfahren |