Verein
Titel | Branche |
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Herz des Mostviertels | Verein |
Islandpferdereitclub Weistrach | Verein |
Jagdhornbläsergruppe Weistrach | Verein |
Jungzüchterclub NÖ Mostviertel | Verein |
Katholisches Bildungswerk | Verein |
Kräutergarten Weistrach | Verein |
Landjugend Weistrach | Verein |
Modellbauclub Steyr-Weistrach | Verein |
Musikverein Weistrach | Verein |
NÖ Imkerverein - Ortsgruppe Weistrach | Imkerei |
NÖ´s Senioren Ortsgruppe Weistrach | Verein |
ÖAAB Weistrach | Politik |
Siedlerverein Weistrach | Verein |
Sportunion Weistrach - Sektion Reiten | Verein |
Sportunion Weistrach - Sektion Stockschützen | Verein |
Sportunion Weistrach - Sektion Tennis | Verein |
Sportunion Weistrach Beachvolleyball | Verein |
Union Weistrach - Sektion Fitnessturnen | Verein |
Lichtquellen
Lichtquellen auf dem Nachbargrundstück müssen grundsätzlich geduldet werden.
Erreichen Lichtquellen auf dem Nachbargrundstück jedoch eine solche Intensität, dass die Schlafqualität wesentlich gestört wird, ist grundsätzlich eine Unterlassungsklage möglich.
Die Einwirkung von Lichtquellen darf
- das ortsübliche Maß nicht überschreiten und
- die ortsübliche Benutzung des Grundstücks nicht wesentlich beeinträchtigen.
Ob tatsächlich ein Anspruch auf Unterlassung bzw. Beseitigung besteht, prüft das Gericht im Einzelfall.
Informationen zu Maßnahmen bei Störungen finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Letzte Aktualisierung: 13. Juni 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion