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Abhängigkeitserkrankung – Klassifizierung nach der Internationalen Klassifizierung der Krankheiten
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) betont, dass eine Abhängigkeitserkrankung eine Krankheit ist, die jeden Menschen treffen kann. In der internationalen Einstufung von Krankheiten (International Classification of Diseases) legt die WHO sechs Kriterien für die Diagnose "Abhängigkeitserkrankung" fest. Für das Vorliegen einer Abhängigkeitserkrankung müssen mindestens drei der sechs Kriterien im Lauf eines Jahres gleichzeitig erfüllt sein.
Charakteristisch für das Abhängigkeitssyndrom sind der starke Wunsch nach der Einnahme einer psychoaktiven Substanz und – trotz schädlicher Folgen – große Schwierigkeiten den Konsum zu kontrollieren oder gar zu beenden.
Es entsteht eine Gewöhnung an diese Substanz (Toleranzbildung). Die Dosis muss laufend erhöht werden, um dasselbe gewünschte Wohlbefinden zu erreichen; bei Nichtkonsum kann es zu Entzugserscheinungen kommen.
Die/der Betroffene ordnet das gesamte Leben dem Gebrauch der psychoaktiven Substanz unter, das heißt die Beschaffung und der Konsum dieses Stoffes sind vorrangig. Für die sogenannte substanzungebundene Abhängigkeit (auch Verhaltenssucht genannt, wie bspw. Spielsucht, Internetsucht, Kaufsucht) werden diese Kriterien analog herangezogen.
Hinweis
Für manche substanzungebundenen Abhängigkeiten gibt es eigene ICD-Kategorien (zum Beispiel "F 63.0: Pathologisches Spielen"), die anderen werden unter "F 63.9: Abnorme Gewohnheit und Störung der Impulskontrolle, nicht näher bezeichnet" zusammengefasst.
Weiterführender Link
Weltgesundheitsorganisation (→ WHO)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz