Verein
| Titel | Branche |
|---|---|
| Herz des Mostviertels | Verein |
| Islandpferdereitclub Weistrach | Verein |
| Jagdhornbläsergruppe Weistrach | Verein |
| Jungzüchterclub NÖ Mostviertel | Verein |
| Katholisches Bildungswerk | Verein |
| Kräutergarten Weistrach | Verein |
| Landjugend Weistrach | Verein |
| Modellbauclub Steyr-Weistrach | Verein |
| Musikverein Weistrach | Verein |
| NÖ Imkerverein - Ortsgruppe Weistrach | Imkerei |
| NÖ´s Senioren Ortsgruppe Weistrach | Verein |
| ÖAAB Weistrach | Politik |
| Siedlerverein Weistrach | Verein |
| Sportunion Weistrach - Sektion Reiten | Verein |
| Sportunion Weistrach - Sektion Stockschützen | Verein |
| Sportunion Weistrach - Sektion Tennis | Verein |
| Sportunion Weistrach Beachvolleyball | Verein |
| Union Weistrach - Sektion Fitnessturnen | Verein |
Beitragszeiten, Beitragsgrundlage
Je nach Art der Versicherungszeit (Beitragszeit) gibt es unterschiedliche monatliche Beitragsgrundlagen. Die Beitragsgrundlage ist die Basis für die Berechnung der Höhe der Pension.
- Zeiten einer Erwerbstätigkeit (Pflichtversicherung)
- Höchstbeitragsgrundlage:
monatliches Bruttoeinkommen begrenzt durch eine Höchstbeitragsgrundlage von 6.450 Euro (Wert für das Jahr 2025) - Geringfügigkeitsgrenze:
Mindestbeitragsgrundlage (im ASVG, GSVG/FSVG und BSVG) stellt eine einheitliche Geringfügigkeitsgrenze dar: 551,10 Euro pro Monat (Wert für das Jahr 2025)
- Höchstbeitragsgrundlage:
- Zeiten einer Teilpflichtversicherung
- Zeiten der Kindererziehung, Familienhospizkarenz (USP), des Präsenz- und Zivildienstes:
2.300,10 Euro pro Monat (Wert für das Jahr 2025) - Bezug von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Umschulungsgeld:
70 Prozent des monatlichen Bruttoeinkommens, von dem das Arbeitslosengeld bemessen wird, und bei Bezug der Notstandshilfe gelten 92 Prozent von den 70 Prozent als Grundlage; beim Umschulungsgeld täglich 93,17 Euro (Wert für das Jahr 2025) - Bezug von Pflegekarenzgeld:
2.300,10 Euro pro Monat (Wert für das Jahr 2025) - Bezug von Kranken- (USP), Rehabilitations-, Wochen-, Übergangs-, Wiedereingliederungsgeld: die jeweilige Leistung
- Bezug von Familienzeitbonus:
54,87 Euro pro Tag (Wert ab 1.1.2025)
- Zeiten der Kindererziehung, Familienhospizkarenz (USP), des Präsenz- und Zivildienstes:
- Zeiten einer freiwilligen Versicherung
- Weiterversicherung:
durchschnittlicher Bruttoarbeitsverdienst aus dem Kalenderjahr vor dem Beschäftigungsende, jedoch mindestens 1.010,40 Euro und höchstens 7.525 Euro (Werte für das Jahr 2025; Beitragssatz 22,8 Prozent) - Weiterversicherung aufgrund der Pflege einer/eines nahen Angehörigen (ab Pflegestufe 3):
Bruttoarbeitsverdienst aus dem Kalenderjahr vor dem Beschäftigungsende, jedoch mindestens 1.010,40 Euro und höchstens 7.525 Euro (Werte für das Jahr 2025) - Selbstversicherung:
ohne vorangegangene Pflichtversicherung 3.762,50 Euro sowie bei vorangegangener Pflichtversicherung mindestens 1.010,40 Euro und höchstens 7.525 Euro (Werte für das Jahr 2025) - Selbstversicherung bei Pflege eines behinderten Kindes:
2.300,10 Euro (Werte für das Jahr 2025) - Selbstversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger:
Beitragsgrundlage: 2.300,10 Euro (Werte für das Jahr 2025) - Nachkauf Schul-, Studien- und Ausbildungszeiten:
Beitragsgrundlage: 6.450 Euro; Beitrag für Schul- und Studienzeiten: 1.470,60 Euro pro Monat (Wert für das Jahr 2025)
- Weiterversicherung:
Letzte Aktualisierung: 28.04.2025
Für den Inhalt verantwortlich:
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Dachverband der Sozialversicherungsträger
