Verein
Titel | Branche |
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Herz des Mostviertels | Verein |
Islandpferdereitclub Weistrach | Verein |
Jagdhornbläsergruppe Weistrach | Verein |
Jungzüchterclub NÖ Mostviertel | Verein |
Katholisches Bildungswerk | Verein |
Kräutergarten Weistrach | Verein |
Landjugend Weistrach | Verein |
Modellbauclub Steyr-Weistrach | Verein |
Musikverein Weistrach | Verein |
NÖ Imkerverein - Ortsgruppe Weistrach | Imkerei |
NÖ´s Senioren Ortsgruppe Weistrach | Verein |
ÖAAB Weistrach | Politik |
Siedlerverein Weistrach | Verein |
Sportunion Weistrach - Sektion Reiten | Verein |
Sportunion Weistrach - Sektion Stockschützen | Verein |
Sportunion Weistrach - Sektion Tennis | Verein |
Sportunion Weistrach Beachvolleyball | Verein |
Union Weistrach - Sektion Fitnessturnen | Verein |
Ausfallsbürgschaft
Sinnverwandter Begriff: Schadlosbürgschaft
Die Ausfallsbürgschaft ist gegenüber der Bürgschaft eine eingeschränkte Form der Sicherstellung einer Schuld. Die Ausfallsbürgin/der Ausfallsbürge wird anstatt der Schuldnerin/des Schuldners für die Begleichung der Schulden herangezogen.
Die Kreditgeberin/der Kreditgeber kann auf die Ausfallsbürgin/den Ausfallsbürgen erst dann zurückgreifen, wenn sie/er zuvor vergeblich (mit Exekution) versucht hat, die Schulden bei der Hauptschuldnerin/dem Hauptschuldner einzutreiben.
Die Verpflichtung zur vorherigen Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen besteht nur dann nicht, wenn die Durchführung einer Zwangsvollstreckung von vornherein aussichtslos ist.
Hinweis
Die Ausfallsbürgin/der Ausfallsbürge muss auch die angefallenen Gerichts- und Rechtsanwaltskosten tragen.
Ausführliche Informationen zum Thema "Bürgschaft" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion