Verein
Titel | Branche |
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Herz des Mostviertels | Verein |
Islandpferdereitclub Weistrach | Verein |
Jagdhornbläsergruppe Weistrach | Verein |
Jungzüchterclub NÖ Mostviertel | Verein |
Katholisches Bildungswerk | Verein |
Kräutergarten Weistrach | Verein |
Landjugend Weistrach | Verein |
Modellbauclub Steyr-Weistrach | Verein |
Musikverein Weistrach | Verein |
NÖ Imkerverein - Ortsgruppe Weistrach | Imkerei |
NÖ´s Senioren Ortsgruppe Weistrach | Verein |
ÖAAB Weistrach | Politik |
Siedlerverein Weistrach | Verein |
Sportunion Weistrach - Sektion Reiten | Verein |
Sportunion Weistrach - Sektion Stockschützen | Verein |
Sportunion Weistrach - Sektion Tennis | Verein |
Sportunion Weistrach Beachvolleyball | Verein |
Union Weistrach - Sektion Fitnessturnen | Verein |
Anwendbares Recht beim Online-Shopping
Das Herkunftslandprinzip bedeutet, dass innerhalb der EU grundsätzlich das Recht des Sitzstaates der Online-Shop-Betreiberin/des Online-Shop-Betreibers anwendbar ist. Der Sitzstaat ist der Staat, in dem die Online-Shop-Betreiberin/der Online-Shop-Betreiber ihr/sein Unternehmen niedergelassen hat.
Ist die Online-Shop-Betreiberin/der Online-Shop-Betreiber mit ihrem/seinem Unternehmen in Österreich niedergelassen, gilt grundsätzlich österreichisches Recht.
Bei Online-Verträgen zwischen Verbraucherinnen/Verbrauchern und Unternehmerinnen/Unternehmern ist jedoch das Recht jenes Staates anzuwenden, in welchem die Verbraucherin/der Verbraucher ihren/seinen Wohnsitz hat. Die Vereinbarung eines anderen Rechts (Rechtswahl) ist grundsätzlich möglich – dies erfolgt häufig in den AGB des Unternehmens. Allerdings bleibt dadurch der Schutz durch zwingende Regelungen des Verbraucherstaates (also etwa Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes) unberührt, falls diese für die Konsumentin/den Konsumenten günstiger sind.
Beispiel
Kauft eine österreichische Konsumentin/ein österreichischer Konsument von einer Online-Shop-Betreiberin/einem Online-Shop-Betreiber aus Deutschland Waren oder Dienstleistungen an, muss das österreichische Konsumentenschutzgesetz so weit angewendet werden, als es für die Verbraucherin/den Verbraucher günstiger ist. Kauft eine deutsche Konsumentin/ein deutscher Konsument Waren oder Dienstleistungen von einer Online-Shop-Betreiberin/einem Online-Shop-Betreiber aus Österreich, muss auch das deutsche Verbraucherrecht beachtet werden.
Nähere Informationen zum anwendbaren Recht finden sich auf USP.gv.at.
Seit 3. Dezember 2018 ist die Geoblocking-Verordnung in Kraft. Sie regelt, dass alle Verbraucherinnen/Verbraucher aus der EU grundsätzlich den gleichen Zugang zu allen Online-Shops in der EU haben sollen. Internetseiten sollen nicht aufgrund der Staatsangehörigkeit, dem Wohnsitz oder dem vorübergehenden Aufenthaltsort der Verbraucherin/des Verbrauchers "geblockt" werden. So ist beispielsweise die Verweigerung des Zugriffs auf einen Online-Shop wegen der Herkunft der Besucherin/des Besuchers (Staatsangehörigkeit, gewöhnlicher Aufenthalt, Lieferadresse oder IP-Adresse) verboten. Allerdings kann jede Online-Shop-Betreiberin/jeder Online-Shop-Betreiber ihr/sein Liefergebiet weiterhin frei bestimmen. Die Verbraucherin/der Verbraucher muss die gekaufte Ware abholen oder die Abholung durch dritte Personen auf eigene Kosten organisieren, wenn die Online-Shop-Betreiberin/der Online-Shop-Betreiber nicht in das Land der Verbraucherin/des Verbrauchers liefert.
Rechtsgrundlagen
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion