Verein
Titel | Branche |
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Herz des Mostviertels | Verein |
Islandpferdereitclub Weistrach | Verein |
Jagdhornbläsergruppe Weistrach | Verein |
Jungzüchterclub NÖ Mostviertel | Verein |
Katholisches Bildungswerk | Verein |
Kräutergarten Weistrach | Verein |
Landjugend Weistrach | Verein |
Modellbauclub Steyr-Weistrach | Verein |
Musikverein Weistrach | Verein |
NÖ Imkerverein - Ortsgruppe Weistrach | Imkerei |
NÖ´s Senioren Ortsgruppe Weistrach | Verein |
ÖAAB Weistrach | Politik |
Siedlerverein Weistrach | Verein |
Sportunion Weistrach - Sektion Reiten | Verein |
Sportunion Weistrach - Sektion Stockschützen | Verein |
Sportunion Weistrach - Sektion Tennis | Verein |
Sportunion Weistrach Beachvolleyball | Verein |
Union Weistrach - Sektion Fitnessturnen | Verein |
Kindesunterhalt (Alimente) für Kinder minderjähriger Eltern
Das Kind hat Unterhaltsansprüche in erster Linie gegenüber den Eltern, allenfalls auch gegenüber den Großeltern.
Der Elternteil, der den Haushalt führt, in dem er das Kind betreut, leistet dadurch seinen Beitrag. Der andere Elternteil ist verpflichtet, Unterhalt zu bezahlen.
Wenn beide Elternteile nicht in der Lage sind, ihren Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen, können alle vier Großeltern, falls sie leistungsfähig sind, zum Unterhalt verpflichtet werden.
Der Vater ist verpflichtet, der Mutter die Kosten der Entbindung sowie die Kosten ihres Unterhalts für die ersten acht Wochen nach der Entbindung zu ersetzen. Nähere Informationen auf Kindesunterhalt.
Tipp
Weitere Informationen zum Thema Geburt und zu möglichen finanziellen Unterstützungen (z.B. Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld) finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz