Verein
| Titel | Branche |
|---|---|
| Herz des Mostviertels | Verein |
| Islandpferdereitclub Weistrach | Verein |
| Jagdhornbläsergruppe Weistrach | Verein |
| Jungzüchterclub NÖ Mostviertel | Verein |
| Katholisches Bildungswerk | Verein |
| Kräutergarten Weistrach | Verein |
| Landjugend Weistrach | Verein |
| Modellbauclub Steyr-Weistrach | Verein |
| Musikverein Weistrach | Verein |
| NÖ Imkerverein - Ortsgruppe Weistrach | Imkerei |
| NÖ´s Senioren Ortsgruppe Weistrach | Verein |
| ÖAAB Weistrach | Politik |
| Siedlerverein Weistrach | Verein |
| Sportunion Weistrach - Sektion Reiten | Verein |
| Sportunion Weistrach - Sektion Stockschützen | Verein |
| Sportunion Weistrach - Sektion Tennis | Verein |
| Sportunion Weistrach Beachvolleyball | Verein |
| Union Weistrach - Sektion Fitnessturnen | Verein |
Bestandsänderungen zwischen Eigentumswohnungen
Allgemeine Informationen
Bestandsänderungen zwischen zwei Eigentumswohnungen – etwa wenn eine Wohnungseigentümerin/ein Wohnungseigentümer ein Zimmer von der Nachbarin/dem Nachbarn erwirbt – müssen verbüchert werden. Vor der Eintragung ist der Nutzwert im Rahmen eines gerichtlichen Schlichtungsverfahrens neu festzusetzen.
Zuständige Stelle
Das Bezirksgericht (BMJ), in dessen Sprengel sich die Liegenschaft befindet.
Erforderliche Unterlagen
- Bescheinigung der Baubehörde über den Bestand an selbstständigen Wohnungen oder sonstigen selbstständigen Räumlichkeiten
- Rechtskräftige Entscheidung des Gerichts (Schlichtungsstelle) über die Festsetzung der Nutzwerte (nur bei den betroffenen Wohnungen)
- Kaufvertrag
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder
- Selbstberechnungserklärung von einer Notarin/einem Notar (ÖNK) oder von einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalts (ÖRAK)
Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
